Kein Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Kommunen
Berlin: (hib/BAL) Die Verankerung des Konnexitätsprinzips in den Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Kommunen wäre nach Ansicht der Bundesregierung „mit tiefgreifenden Eingriffen in das föderale Gesamtgefüge und die Eigenstaatlichkeit der Länder verbunden“. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/3157) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2440).
Dabei argumentiert die Bundesregierung, dass die Kommunen „staatsorganisationsrechtlich Teil der Länder“ seien. „Das Verhältnis der Länder zu ihren Kommunen unterscheidet sich dadurch erheblich von dem des Bundes zu den Ländern, die staatsorganisationsrechtlich über eine eigene Staatlichkeit verfügen.“
Ferner verweist sie darauf, dass es grundgesetzlich „ein striktes Durchgriffsverbot“ des Bundes auf die Kommunen gebe. Die Übertragung von Aufgaben erfolge nur über die Länder. Es obliege deshalb den Ländern, ihren Kommunen bei Mehrbelastungen „eine adäquate Finanzausstattung zu gewähren“.