Finanzierung von Krankenkassenleistungen durch den Bund
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die in einer Petition erhobene Forderung, der Bund möge die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Geflüchtete und Bezieher von Transferleistungen vollständig finanzieren. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, die besagte Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet das, dass die Abgeordneten das Anliegen des Petenten als begründet ansehen und aus ihrer Sicht Abhilfe notwendig ist.
Die Zuschüsse des Bundes zum Gesundheitsfonds reichten bei Weitem nicht aus, um die Kosten zu decken, welche durch die Aufnahme von Geflüchteten und Beziehende von Transferleistungen in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entstünden, heißt es in der Petition. Die verbleibenden Fehlbeträge würden von den Pflicht- und freiwilligen Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung „weitgehend allein“ getragen. Da es sich bei der gesundheitlichen Versorgung des genannten Personenkreises um eine Solidarleistung handele, sei diese von der Gesamtbevölkerung zu tragen. Folglich müssten die Kosten vollständig vom Bund ausgeglichen werden, verlangt der Petent.
In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird deutlich gemacht, dass das Problem der Deckungslücke zu Lasten der GKV im Hinblick auf Beziehende von Transferleistungen bekannt sei. Zugleich bekräftigt der Ausschuss den in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten, weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, den Mitgliederkreis der GKV einerseits danach abzugrenzen, welcher Personenkreis zur Bildung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist, und andererseits danach, welche Personen deren Schutz benötigen.
Die aktuelle Bundesregierung habe sich im Rahmen des Koalitionsvertrags zum Ziel gesetzt, die strukturelle Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen, heißt es in der Vorlage weiter. Für diese Aufgabe solle eine Kommission unter Beteiligung von Expertinnen und Experten und Sozialpartnern eingerichtet werden. Sie solle die gesundheitspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags in der Gesamtwirkung betrachten, bis zum Frühjahr 2027 Ableitungen treffen und konkrete weitere Maßnahmen vorschlagen.