17.12.2025 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 708/2025

Antrag für Freibetrag in der Grundsicherung abgelehnt

Berlin: (hib/CHE) Gegen einen Freibetrag bei der Anrechnung von Einkommen in der Grundsicherung im Alter hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwoch ausgesprochen. Er stimmte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, sowie der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktionen gegen einen entsprechenden Antrag (21/2718) der AfD-Fraktion.

Darin fordert die AfD, die teilweise Anrechnungsfreistellung der Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Einkommensanrechnung in der Grundsicherung neu zu regeln und dabei eine angemessene Anrechnungsfreistellung in Höhe von 25 Prozent der Renten festzulegen, mindestens aber einen Sockelbetrag von 100 Euro freizustellen. Das Gleiche soll auch für die Erwerbsminderungsrenten gelten, so die Fraktion. Zur Begründung schreibt sie: „Der seit Januar 2021 gewährte Grundrentenzuschlag erreicht die vorgenannten Ziele nicht. Bürger, die weniger als 33 Jahre an sogenannten 'Grundrentenzeiten' vorweisen können, sind vom Grundrentenzuschlag ausgeschlossen.“

In der abschließenden Ausschussberatung verwies die AfD auf den Umstand, dass Rentner in der Grundsicherung weder von regulären Rentenerhöhungen noch von der Ausweitung der Mütterrente profitierten. Auch würden Riester-Verträge und die gesetzliche Rente nicht gleich behandelt. Die SPD-Fraktion kritisierte, dass sich der Antrag nur auf eine Personengruppe fokussiere, es müsse aber darum gehen, für alle eine auskömmliche Versorgung zu gewährleisten. Daran werde die Rentenkommission arbeiten. Außerdem würde eine solche Freibetragsregelung den Grundsatz der Nachrangigkeit aushebeln. Die Unionsfraktion verwies auf bereits bestehende Freibeträge und stellte die Frage nach den Kosten für das Sozialsystem. Die Grünen sagten, die Diskussion über Freibeträge lenke von den zentralen Fragen, wie man Altersarmut wirksam bekämpfen könne, ab. Die Linke kritisierte ebenfalls, dass der Antrag sehr viele wichtige Fragen nicht stelle und deshalb kurzsichtig sei.