Änderungen am Gesetz für Produktsicherheit
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch Änderungen am Produktsicherheitsgesetz beschlossen, mit denen Vorgaben einer EU-Richtlinie in nationales Recht übertragen werden sollen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/2511) zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie den Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion stimmten dagegen.
Ziel ist es laut Entwurf, Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG aus dem Produktsicherheitsgesetz zu streichen und Regelungen in das Produktsicherheitsgesetz aufzunehmen, die der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/988 dienen. Inhaltlich umfassen die Durchführungsbestimmungen Verfahrensregelungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände.
Des Weiteren soll das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geändert werden. Mit dem in Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2 LFGB verankerten Verbot, mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte herzustellen, zu behandeln und in den Verkehr zu bringen, wurde die Richtlinie 87/357/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit der Verbraucher gefährden, in nationales Recht umgesetzt. Mit Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2023/988 wurde die Richtlinie 87/357/EWG mit Wirkung zum 13.12.2024 aufgehoben. Die Regelung des Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2 LFGB wird daher aufgehoben.
Der Bundesrat hatte in einer Stellungnahme (21/2954) keine Einwände gegen das Gesetz geäußert.
Über einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurden im Rahmen eines Omnibusverfahrens Änderungen am Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) an den Gesetzentwurf angehängt. Darin geht es hauptsächlich um die finanzielle Stärkung des Beratungsangebots „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), mit dem dieser Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa arbeitsrechtlich berät.
Während der abschließenden Ausschussberatung begrüßte die AfD-Fraktion zwar grundsätzlich die Ziele des Gesetzes für mehr Produktsicherheit, kritisierte die Bundesregierung jedoch wegen einer „Übererfüllung“ einiger EU-Vorgaben. Auch die Zuwendungen an den DGB kritisierte die Fraktion scharf. Die Unionsfraktion betonte, die Verbraucher müssten vor billigen Importen aus Fernost geschützt werden. Die SPD-Fraktion fügte hinzu, es gehe nicht nur um Verbraucherschutz, sondern auch um den Schutz von Beschäftigten vor gefährlichen Substanzen. Die Grünen bezeichneten es als Rückschritt, dass die Verjährungsfrist von fünf auf zwei Jahre gesenkt werde, weil es oft länger dauere, Verstöße gegen die Produktsicherheit zu ermitteln. Die Linke fragte, weshalb Online-Marktplätze in dem Gesetzentwurf keine Rolle spielten und nannte dies eine eklatante Lücke.