17.12.2025 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Ausschuss — hib 708/2025

Ausschuss stimmt für Änderungen im Pflanzenschutzgesetz

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner Sitzung am Mittwoch dem „Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen“ (21/2473) in geänderter Fassung zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD votierten dafür, dagegen stimmten die Fraktionen von AfD und Die Linke bei Enthaltung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Am morgigen Donnerstagmorgen steht die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des deutschen Pflanzenschutzgesetzes an neue EU-rechtliche Vorgaben. Konkret wird klargestellt, dass berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln ihre Aufzeichnungen zwingend elektronisch und in maschinenlesbarem Format führen müssen. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass das bereits zum 1. Januar 2026 erfolgen soll. Das nun abgestimmte Gesetz erlaubt Landwirten und anderen professionellen Nutzern von Pflanzenschutzmitteln einen Aufschub von einem Jahr, so dass die Maßnahme erst zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD begrüßten die Änderung. Von Seiten der SPD wurde betont, dass vor allem die Bundesländer um Aufschub gebeten hatten. Der Vertreter der Grünen-Fraktion kritisierte, dass es in den Bundesländern immer noch keine einheitlichen Systeme zur Dokumentation dieser Daten gebe. Die Fraktion Die Linke sieht vor allem kleine landwirtschaftliche Betriebe im Nachteil, weil die Dokumentation für jeden Betrieb die gleichen Anforderungen stelle. Da hätte es für kleine und für Ökolandbau-Betriebe Ausnahmen geben müssen. Die AfD-Fraktion lehnt die Umsetzung der EU-Vorgabe ab, weil dadurch nur neue Bürokratie entstehe, die schwarz-rote Bundesregierung jedoch angetreten sei, um Verwaltungsvorschriften abzubauen.