AfD legt Antrag „gegen jede Form einer Chatkontrolle“ vor
Berlin: (hib/LBR) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission entschieden gegen eine „Chatkontrolle“, auch auf freiwilliger Basis der Unternehmen, einzusetzen. In dem Antrag (21/3296), den das Bundestagsplenum am Mittwochabend erstmals debattieren will, schreiben die Abgeordneten, die „bis zum April 2026 befristete diesbezügliche Erlaubnis“ solle nicht verlängert werden.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass eine Übergangsverordnung des EU-Parlaments und des EU-Rats es Digitalunternehmen seit 2021 erlaube, freiwillig Onlineinhalte auf ihren Plattformen auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu untersuchen. Diese Regelung sei bis April 2026 verlängert worden. Die Bundesregierung sende jedoch „unterschiedliche Signale“ zum „Vorhaben einer Chatkontrolle“. Dabei habe das deutsche Votum angesichts des Gewichts Deutschlands im Europäischen Rat eine entscheidende Bedeutung.
Es bedürfe daher eines „klaren deutschen Neins zum Vorhaben einer Chatkontrolle“, egal ob verpflichtend oder freiwillig, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag. Auch eine den Unternehmen eingeräumte Möglichkeit, freiwillig ihre Dienste auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu untersuchen, verstoße nach Ansicht der Fraktion gegen das verbriefte Recht auf private digitale Kommunikation, wie es in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben sei.