17.12.2025 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 713/2025

F-Gase: Grünes Licht für Umsetzung neuer EU-Regeln

Berlin: (hib/SAS) Der Umweltausschuss des Bundestages hat am Mittwoch, einen Tag vor der am Donnerstag im Plenum geplanten Abstimmung, grünes Licht für die Umsetzung der europäischen F-Gas-Verordnung in deutsches Recht gegeben. Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Oppositionsfraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten den zwei Verordnungen zu, welche die Bundesregierung dafür vorgelegt hat. Die AfD stimmte gegen einen Annahme der beiden Verordnungen. Die Zustimmung des Bundestages ist nach Paragraf 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderlich.

Mit der bereits im Februar 2024 in Kraft getretenen F-Gas-Verordnung will die Europäische Union Emissionen von fluorierten Treibhausgasen, sogenannten F-Gasen, schrittweise senken und bis 2050 ganz auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden etwa in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen aber auch Löschmitteln eingesetzt.

Die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung (21/2866) soll die Chemikalien-Klimaschutzverordnung an die europäische F-Gas-Verordnung anpassen und dabei den „Umfang von Zertifizierungspflichten auf zusätzliche Einrichtungen, weitere F-Gase sowie relevante Alternativen“ ausdehnen. Gleichzeitig sollen sich Mindestanforderungen für die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen ändern. So ist unter anderem geplant, dass spätestens alle sieben Jahren zertifizierte Fachkräfte Auffrischungskurse besuchen und Betreiber von „Einrichtungen mit F-Gasen“ Dichtheitskontrollen vornehmen.

Die Verordnung (21/2865), mit der die Chemikalien-Ozonschichtverordnung sowie die Chemikalien-Verbotsverordnung geändert werden sollen, sieht unter anderem die Streichung von Regelungen vor, die bereits in die neue europäische F-Gas-Verordnung aufgenommen wurden. Auch sollen rein nationale Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für die Rücknahme ozonabbauender Stoffe gestrichen werden. Die Bundesregierung verweist hier auf bestehende Pflichten aus dem Kreislaufwirtschaftsrecht.

Abgeordnete von Union und SPD betonten im Ausschuss die „Eins-zu-eins-Umsetzung“ europäischer Regelungen in deutsches Recht. Diese seien zumutbar und sachgerecht, so ein CDU-Abgeordneter. Die SPD verwies zudem auf den dringenden Handlungsbedarf: Rund 80 Prozent der heute verwendeten Kältemittel enthielten fluorierte Treibhausgase, die extrem klimaschädlich seien, machte ein Sozialdemokrat deutlich.

Die AfD-Fraktion monierte hingegen, dass die zusätzlichen Vorschriften der F-Gas-Verordnung den Schwarzmarkt mit verbotenen Klimagasen befeuerten. Sie forderte mehr Einsatz gegen die Einfuhr illegaler Klimagase aus Asien.

Grüne und Linke begrüßten grundsätzlich die Neuregelungen, übten jedoch auch Kritik: Die F-Gas-Verordnung greife insgesamt zu kurz, erklärte ein Grünen-Abgeordneter. F-Gase seien nicht nur mit Blick auf ihre klimaschädliche Wirkung ein Problem, ihre Abbauprodukte, darunter die fortpflanzungsgefährdende Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA), gelangten auch aus der Atmosphäre über den Regen in den Wasserkreislauf. Die Verordnung ziele nur darauf, besonders klimaschädliche F-Gase durch weniger klimaschädliche Alternativen zu ersetzen, monierte der Abgeordnete, anstatt alle TFA-bildenden F-Gase aus dem Verkehr zu ziehen.

Ein Mitglied der Linksfraktion verwies zudem darauf, dass ein beschleunigter Ausstieg aus der Nutzung besonders risikobehafteter F-Gase möglich gewesen sei, wenn sich die Bundesregierung frühzeitig etwa gegen das hochentzündliche Kältemittel 1234YF in Autoklimaanlagen und stattdessen für CO2 als Alternative eingesetzt hätte.