Namentlich nicht deklarierte Projekte in Syrien und Georgien
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu namentlich nicht deklarierten Projekten in Syrien und Georgien. Das schreibt sie in ihren Antworten (21/3216, 21/3217) auf zwei Kleine Anfragen (21/2930, 21/2931) der AfD-Fraktion.
Es lägen zum einen keine Einwilligungen der jeweiligen Durchführungsorganisationen, Mittel- und Zuwendungsempfänger vor. Außerdem erfolge die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure in beiden Ländern in einem hochvolatilen Kontext, betont die Bundesregierung. Die öffentliche Nennung einzelner Projekte und Maßnahmenbeschreibungen würde daher „ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und ggf. sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten“. Zudem sei die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiteten. Aus diesen Gründen würden sämtliche der genannten Projekte mit der Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt.
Auch eine Übermittlung der erbetenen Informationen als Verschlusssache scheidet nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner ihr zufolge auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolge.