Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern
Berlin: (hib/STO) Um Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern und mögliche Interessenkonflikte aufgrund staatlicher Förderungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/3227(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2970(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach stellen die Mitglieder der Bundesregierung einen „angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten“ sicher.
„Sie müssen stets vermeiden, sich gegenüber Personen oder Organisationen zu verpflichten, die möglicherweise unangemessen versuchen, sie in ihrer Amtsausübung zu beeinflussen“, schreibt die Bundesregierung weiter. In ihrer Tätigkeit und ihren Entscheidungen sollten sie „jeden Anschein vermeiden, dass sie für sich, Familienangehörige oder Personen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis finanzielle oder andere materielle Vorteile beabsichtigen“.
In jedem Bundesministerium ist der Antwort zufolge eine Ansprechperson für Korruptionsprävention bestellt. Sie ist laut Vorlage Ansprechpartner für Beschäftigte und die Dienststellenleitung und steht „fachlich kompetent zur Verfügung, sofern sich Interessenkonflikte abzeichnen sollten“.