8,2 Cent Förderung für neue Windanlagen an Land erwartet
Berlin: (hib/BAL) Insgesamt 30.225 Windräder mit einer Leistung von 67.038 Megawatt stehen in Deutschland an Land. Dazu kommen nochmal 1.637 Anlagen mit einer Leistung von 9.215 Watt auf See, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3275) auf eine Kleine Anfrage (21/2947) der AfD-Fraktion ausführt (Stand Oktober 2025).
Die Land-Anlagen haben im Jahr 2024 den Angaben zufolge 112,8 Terawattstunden (TWh) Strom erzeugt, die See-Anlagen 26,1 TWh. Insofern Land-Anlagen eine feste Einspeisevergütung erhalten, liegt diese bei durchschnittlich 8,9 Cent pro Kilowattstunde (KWh). See-Anlagen erhalten keine Einspeisevergütung.
Laut Bundesregierung bekommen die meisten Windenergie-Anlagen jedoch keine feste Einspeisevergütung, stattdessen müssen die Betreiber ihren produzierten Strom selbst vermarkten. Allerdings gibt es auch hier eine Förderung über sogenannte Marktprämien. Insgesamt beziffert die Regierung die Förderung über beide Modelle auf 8,5 Cent pro KWh für Wind an Land und 17 Cent pro KWh für Wind auf See. Für Neuanlagen an Land erwartet die Regierung für 2025 8,2 Cent, für Neuanlagen auf See null Cent.
Die Stromgestehungskosten für Erdgaskraftwerke, die als Back-up-Kraftwerke fungieren, beziffert die Regierung auf 132 bis 366 Euro je Megawattstunde (MWh).