29.12.2025 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 726/2025

Hirschkalbrücken und Sellerie für die Verfassungsrichter

Berlin: (hib/VOM) Die Frage nach der Speise- und Getränkewahl für die Verpflegung im Bundeskanzleramt „dürfte grundsätzlich über das parlamentarische Kontroll- und Auskunftsinteresse hinausgehen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3278) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2927). Die Abgeordneten hatten sich nach einem Treffen der Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts am 9. Oktober 2025 im Bundeskanzleramt erkundigt und gefragt, welche Speisen und Getränke beim gemeinsamen Abendessen gereicht wurden.

„Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ teilt die Regierung mit, dass als Vorspeise „ein Salat aus roten Beten, Feldsalat, Granatapfel und Ziegenfrischkäse“ serviert wurde. Als Hauptspeise seien wahlweise geschmorter Sellerie mit Brezelknödeln oder gebratener Hirschkalbrücken, jeweils mit Rosenkohl und Kräutersaitlingen und als Nachspeise eine Feigentarte gereicht worden. „Dazu wurde eine Weinbegleitung sowie eine Getränkeauswahl gereicht“, heißt es in der Antwort weiter.

Innenminister Dobrindt hat den Angaben zufolge seinen Impulsvortrag frei gehalten. Die Rede liege der Bundesregierung nicht vor. „Verwaltungsvorschriften, die einen Behördenleiter dazu verpflichten, seine Äußerungen und Reden zu dokumentieren, existieren nicht“, schreibt die Regierung. Sie könne auch den genauen Inhalt der Impulsvorträge von Bundesverfassungsrichter Radtke sowie Bundesverfassungsrichterin Langenfeld nicht wiedergeben.