Aufklärungsinteresse ausländischer Nachrichtendienste
Berlin: (hib/PK) Der Erwerb personenbezogener Daten bei sogenannten Data Brokern kann nach Einschätzung der Bundesregierung als eine Möglichkeit angesehen werden, wie ausländische Nachrichtendienste Aufklärung betreiben. Dabei gehe es etwa um Standortdaten, die individuelle Bewegungsprofile nachzeichnen und hierüber die Identifizierung von Personen zulassen, heißt es in der Antwort (21/3280) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2855) der Linksfraktion.
Das Aufklärungsinteresse ausländischer Nachrichtendienste richte sich auch gegen Berufsgruppen, die in sicherheitsrelevanten oder politisch herausgehobenen Bereichen arbeiten. Eine Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit könne dabei in Abhängigkeit des individuellen Falls nicht vollständig ausgeschlossen werden. Allerdings könnten ausländische Nachrichtendienste auch mit klassischen analogen Mitteln die Aufenthalts- und Wohnorte relevanter Personen ermitteln.
Die Bundesregierung sensibilisiere die Beschäftigten relevanter Behörden und Einrichtungen zu den Risiken, die mit den von Data Brokern gesammelten personenbezogenen Daten einhergingen und gebe Hinweise zur Konfigurierung privater und dienstlicher IT.