Keine Stellungnahme zu möglichen Urheberrechtsverletzungen
Berlin: (hib/AW) Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat eine Woche vor seinem ersten Amtstag die Geschäftsführung der Weimer Media Group niedergelegt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3228) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2921) mit. Weimer habe vor seiner Ernennung durch Bundeskanzler Friedrich Merz am 6. Mai 2025 seiner Ehefrau und Mitinhaberin die Leitungsaufgaben in der Weimer Media Group übertragen.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Artikel 66 Grundgesetz den Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretären nicht untersagt, Gesellschaftsanteile an einem Unternehmen zu halten, solange das Unternehmen durch Dritte geführt wird. Ein Bundesminister oder Parlamentarischer Staatssekretär könne Eigentümer, Inhaber, Gesellschafter oder Anteilseigner eines Unternehmens bleiben, ohne zur Veräußerung seiner Aktien beziehungsweise Kapitalanteile gezwungen zu sein.
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort zudem, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nicht auf Gegenstände erstrecke, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung haben. Deshalb äußere sie sich nicht zu Mutmaßungen über mögliche Urheberrechtsverletzungen durch die Weimer Media Group oder des von ihr herausgegebenen Magazins „The European“.