Vertragsgesetz zum Erdgas-Abkommen mit den Niederlanden
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung will mit den Niederlanden ein Abkommen zur Erdgasförderung in der Nordsee vor der Insel Borkum schließen. Dazu hat sie dem Bundestag nun den Entwurf eines Vertragsgesetzes „zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee“ (21/3491) vorgelegt.
Das Abkommen betrifft eine grenzüberschreitende Kohlenwasserstofflagerstätte in der Nordsee - das sogenannte N05-A-Feld - und soll die Zusammenarbeit beider Staaten bei dessen Erschließung sowie bei der Erschließung weiterer grenzüberschreitender Lagerstätten regeln. So sind unter anderem ein Verfahren zur Ermittlung und Aufteilung der grenzüberschreitenden Gasvorkommen sowie Regelungen zur Erhebung von sogenannten Förderabgaben vorgesehen. Darüber hinaus soll das Abkommen die Zusammenarbeit der niederländischen und deutschen Bergbehörden sichern.
Die Genehmigung des Förderprojekts selbst ist wiederum nicht Gegenstand des Abkommens, wie die Bundesregierung schreibt. Die bergrechtliche Genehmigung und die Entscheidung über die Förderung sowie die Einhaltung der sonstigen rechtlichen Vorgaben oblägen gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes und des Bundesberggesetzes dem betroffenen Land Niedersachsen, heißt es im Entwurf.
Eine Förderung von Erdgas aus der Lagerstätte N05-A soll demnach nur so lange erfolgen, „wie die Nachfrage in den Niederlanden und Deutschland dies verlangt“.