07.01.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 6/2026

Bundesregierung schlägt Änderung des Eurojust-Gesetzes vor

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes“ (21/3483) vorgelegt. Der Entwurf diene der Aktualisierung des Eurojust-Gesetzes (EJG) sowie der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung (EJTAnV) an neue EU-rechtliche Vorgaben, führt die Bundesregierung aus. Konkret führe die am 31. Oktober in Kraft getretene Verordnung ((EU) 2023/2131) zu verschiedenen Neuregelungen in der Eurojust-Verordnung, die sich mit dem digitalen Informationsaustausch in grenzüberschreitenden Terrorismusfällen, der Modernisierung des Fallbearbeitungssystems, den technischen Einzelheiten der digitalen Kommunikation und des Datenaustauschs und dem Zugriffsrecht von Verbindungsstaatsanwälten und -staatsanwältinnen aus Drittstaaten befassen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 beschlossen, keine Einwendungen gegen den Entwurf, den das Kabinett in seiner 21. Sitzung am 29. Oktober 2025 beschlossen hatte, zu erheben.