Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (21/2996). Das geht aus einer Stellungnahme der Länder hervor, wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung (21/3488) mitteilt.
Die Vorlage umfasst die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss.