08.01.2026 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 7/2026

Entwurf für Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Fondsrisikobegrenzungsgesetz in den Bundestag eingebracht (21/3510). Sie will damit EU-Recht eins zu eins umsetzen. Dabei werden Anbieter von Investmentfonds unter anderem verpflichtet, mit Liquiditätsmanagement-Instrumenten systemischen Risiken im Finanzmarkt vorzubeugen.

Nach derzeitigem Stand ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs für nächste Woche Donnerstag, 15. Januar, angesetzt.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme unter anderem angeregt, im Kapitalanlagegesetzbuch die neuen Regeln zur Stundungswirkung konkreter zu fassen, um Rechtsunklarheit zu vermeiden. Die Bundesregierung will dies prüfen.