Gesetzentwurf für Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. So sieht es ein Entwurf der Bundesregierung für ein Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG, 21/3484) vor. Dieser soll die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umsetzen.
Mit dem KVDG ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese soll der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben.