09.01.2026 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 9/2026

Regierung verteidigt kostengünstigen Rechtsschutz

Berlin: (hib/CHE) Aus Sicht der Bundesregierung hat sich die Kostentragungsregelung nach Paragraf 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes bewährt. Das schreibt sie in einer Antwort (21/3443) auf eine Kleine Anfrage (21/3118) der AfD-Fraktion.

Zweck der Vorschrift sei es, die Inanspruchnahme arbeitsgerichtlichen Rechtsschutzes kostengünstig zu gestalten. Insbesondere solle verhindert werden, dass eine Partei von der Inanspruchnahme arbeitsgerichtlichen Rechtsschutzes durch ein Kostenrisiko abgehalten wird, wie es ansonsten aus etwa zu erstattenden Rechtsanwaltskosten der Gegenseite drohen würde. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so wie Arbeitgeber könnten sich mit einer Klage an das Arbeitsgericht wenden, ohne befürchten zu müssen, im Falle des Unterliegens mit Rechtsanwaltskosten der Gegenseite belastet zu werden. Zudem sei das Kostenrisiko im arbeitsgerichtlichen Verfahren durch niedrigere Gerichtsgebühren im Vergleich zum Zivilprozess vor den ordentlichen Gerichten verringert, erläutert die Regierung.