Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Der dazu vorgelegte Entwurf „eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/3505) dient laut Regierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch die Schaffung von zeitgemäßen digitalen Leistungen und den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt leiste das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, heißt es in der Vorlage.
Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im StVG für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf.
Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann.
Zur Verhinderung des sogenannten Punktehandels - der Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewerteten Verkehrsverstößen - soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer Täuschung der Behörden über die Beteiligung an einem nach dem Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten bewerteten Verkehrsverstoß sanktioniert. Somit solle der Ablenkung von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße entgegengewirkt werden, schreibt die Bundesregierung.