09.01.2026 Verkehr — Unterrichtung — hib 9/2026

Regelung zur digitalen Bereitstellung von Mobilitätsdaten

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999) ab. Das geht aus einer Unterrichtung (21/3507) hervor, die die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung enthält.

Ziel des Regierungsentwurfes ist es, Verkehrsdaten künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitzustellen. Der Gesetzesentwurf schafft laut Bundesregierung einen neuen nationalen Rechtsrahmen für die Einführung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) im Straßenverkehr sowie deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Damit würden die unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2010/40/EU (IVS-Richtlinie) und der dazugehörigen delegierten Verordnungen in nationales Recht umgesetzt und die digitale Transformation des Verkehrssektors gefördert, heißt es in dem Entwurf.

Die Länderkammer lehnt ausweislich ihrer Stellungnahme unter anderem die geplante Pflicht zur Bereitstellung von Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen in ÖPNV-Fahrzeugen ab. Die Regelung habe in ihrer jetzigen Fassung keinen Mehrwert, schreibt der Bundesrat. Es sei fraglich, wie Daten hinsichtlich der Auslastung von „Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderung“ ermittelt werden sollen, da diese zumeist nicht automatisiert gewonnen werden könnten. Darüber hinaus sei der Erfahrungswert derartiger Daten fraglich, „da auf Vorrangsitzen nicht nur Menschen mit Behinderung sitzen können, sondern auch alle anderen Fahrgäste“.

Die Bundesregierung indes hält an der Reglung fest. Es gebe bereits technische Möglichkeiten, diese Daten automatisiert zu erfassen, heißt es in der Gegenäußerung. Verkehrsunternehmen sollten verpflichtet werden, die erfassten Daten bereitzustellen, wenn sie vorliegen. Auch wenn nicht unterschieden werde, ob die Plätze von Menschen mit Behinderungen oder anderen Fahrgästen belegt sind, böten die Informationen einen Nutzen für Menschen mit Behinderungen, schreibt die Regierung.