09.01.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 10/2026

Verfahren Nicaraguas gegen Deutschland vor dem IGH

Berlin: (hib/AHE) Die Stellungnahme der Bundesregierung im Verfahren Nicaraguas gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) vom 9. April 2025 erfolgte nach ihrer Auskunft „wahrheitsgemäß und vollständig“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/3454) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3144) hervor. Das Verfahren hatte Nicaragua 2023 im Zusammenhang mit dem Krieg in Israel und Gaza gegen Deutschland angestrengt.

Wie die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage ausgeführt hatten, hat die Bundesregierung dem IGH öffentlich erklärt, dass im Jahr 2023 keine Waffen aus Bundeswehrbeständen an Israel geliefert worden seien, sondern ausschließlich medizinische Hilfsgüter und Schutzhelme. Dokumente aus dem Verteidigungsministerium ließen jedoch Zweifel an der Vollständigkeit dieser Angaben aufkommen, so die Abgeordneten. Die Bundesregierung sollte nun unter anderem offenlegen, ob sie ihre Angaben vor dem IGH „im Einvernehmen mit dem betroffenen Staat Israel“ gemacht habe.

Unter Verweis auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Köln vom 26. Mai 2025 schreibt die Bundesregierung, dass sich ein solches Einvernehmen ausschließlich darauf bezogen habe, „dass angesichts der Vertraulichkeit der Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Israel überhaupt in einem öffentlichen Verfahren konkrete inhaltliche Angaben zur Art der direkt von der deutschen Bundeswehr an Israel gelieferten Güter gemacht wurden“.

Das angesprochene Einvernehmen habe keine darüber hinaus gehenden Fragen betroffen und sich auch nicht auf solche bezogen. „Die israelische Zustimmung zur Veröffentlichung der konkreten Angaben war rechtlich erforderlich; es lassen sich aus ihr keine Zweifel an deren Wahrheitsgehalt und Vollständigkeit ableiten.“