09.01.2026
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 10/2026
Strafanzeigen gegen Mitglieder der Bundesregierung
Berlin: (hib/SCR) Der Generalbundesanwalt (GBA) hat seit Juli 2024 keine Ermittlungsverfahren gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung aufgrund von Strafanzeigen eingeleitet. Es hätten „jeweils keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat“ vorgelegen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (21/3441(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3126(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In der Antwort listet die Bundesregierung zudem die ihr bekannten gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung gestellten Strafanzeigen auf, die in die Zuständigkeit des GBA fallen.