09.01.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 10/2026

Strafanzeigen gegen Mitglieder der Bundesregierung

Berlin: (hib/SCR) Der Generalbundesanwalt (GBA) hat seit Juli 2024 keine Ermittlungsverfahren gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung aufgrund von Strafanzeigen eingeleitet. Es hätten „jeweils keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat“ vorgelegen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (21/3441) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3126). In der Antwort listet die Bundesregierung zudem die ihr bekannten gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung gestellten Strafanzeigen auf, die in die Zuständigkeit des GBA fallen.