12.01.2026
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 13/2026
Bundesregierung: Länder sind für Maßregelvollzug zuständig
Berlin: (hib/SCR) Der Maßregelvollzug fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3477) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3226) hin, die insgesamt 19 Fragen zu der Situation im Maßregelvollzug gestellt hatte. „Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Kleine Anfrage die Grenzen des verfassungsrechtlich verbürgten Fragerechts des Parlaments gegenüber der Bundesregierung überschreitet, soweit Umstände berührt sind, die nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen“, heißt es dazu weiter.