Auswirkungen des Klimaentscheids auf den Hafen Hamburg
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat sich nach eigener Aussage nicht damit auseinandergesetzt, ob als Folge des Hamburger Bürgerentscheids zu dem Entwurf eines Landesgesetzes für besseren Klimaschutz für die Hafenverwaltung „Hamburg Port Authority“ eine Verpflichtung besteht, See- und Binnenschiffen, die nicht mit sogenannten Sustainable Ship Fuels oder elektrisch angetrieben werden, ein Anlanden im Hamburger Hafen zu untersagen. Das geht aus der Antwort der Regierung (21/3493) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3054) hervor.
Zur Beantwortung der Frage, ob nach Einschätzung der Bundesregierung eine Rechtsgrundlage besteht, Seeschiffen, die nicht mit sogenannten Sustainable Ship Fuels oder elektrisch angetrieben werden, eine Befahrung der Elbe ab der Stadtgrenze durch die Freie und Hansestadt Hamburg zu untersagen, heißt es in der Vorlage: „Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Stromspaltungsgebiet zwischen Ortkathen und Tinsdahl eine Rechtsetzungskompetenz zur Regelung bestimmter Aspekte des Schiffsverkehrs auf der Elbe.“