Bezeichnung von Lebensmitteln
Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung besitzt keine eigenen, verbindlichen Sprachregularien zur Bezeichnung von Lebensmitteln, die über die EU-rechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften hinausgehen. „Die Wahl einer geeigneten Bezeichnung des Lebensmittels obliegt dem verantwortlichen Lebensmittelunternehmen“. Das geht aus der Antwort(21/3470) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2961) der Fraktion Die Linke hervor, die sich nach dem „sprachlichen und inhaltlichen Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Nahrungsmitteln“ erkundigt hatte.
Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des EU-Parlaments vom 8. Oktober 2025, dass vegane Ernährungsprodukte nicht mehr Bezeichnungen wie „Schnitzel“, „Wurst“, „Burger“ oder Ähnliches tragen dürften.