13.01.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 20/2026

Bezeichnung von Lebensmitteln

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung besitzt keine eigenen, verbindlichen Sprachregularien zur Bezeichnung von Lebensmitteln, die über die EU-rechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften hinausgehen. „Die Wahl einer geeigneten Bezeichnung des Lebensmittels obliegt dem verantwortlichen Lebensmittelunternehmen“. Das geht aus der Antwort(21/3470(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2961(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke hervor, die sich nach dem „sprachlichen und inhaltlichen Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Nahrungsmitteln“ erkundigt hatte.

Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des EU-Parlaments vom 8. Oktober 2025, dass vegane Ernährungsprodukte nicht mehr Bezeichnungen wie „Schnitzel“, „Wurst“, „Burger“ oder Ähnliches tragen dürften.