Koalition lehnt Vorstoß zu Altmitteln aus Bankenabgabe ab
Berlin: (hib/BAL) Die Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds (RSF) für Banken sollen nach dem Willen der Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) übertragen werden. Die drei Oppositionsfraktionen stimmten einem entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen (21/3297) im Finanzausschuss am Mittwochmorgen zu. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD lehnte das Vorhaben allerdings mit ihrer Mehrheit ab.
Vonseiten der Unionsfraktion verwies man auf das Vorhaben, die Gelder in einen Mittelstandsfonds zu übertragen. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass die Gelder eigentlich zurückzugeben seien.
Es handelt sich laut Gesetzentwurf um 2,3 Milliarden Euro, die aus der Bankenabgabe der Jahre 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF eingezahlt wurden. Zugleich weist das Sondervermögen des FMS laut Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi (SPD) ein Defizit von 21,1 Milliarden Euro aus. Der FMS war 2008 als Reaktion auf die damalige Finanzmarktkrise errichtet worden und hatte ein Volumen von bis zu 400 Milliarden Euro für Garantien und 80 Milliarden Euro für Kapitalspritzen an Banken.
Die AfD-Fraktion zeigte sich am Mittwoch vom Antrag der Grünen überzeugt. Zugleich kritisierte sie die Unionsfraktion, weil diese mit ihrer Ablehnung Gewinne privatisieren und Verluste sozialisieren wolle.
Auch die SPD-Fraktion äußerte sich nicht völlig negativ zum Gesetzentwurf. Im Sommer 2024 habe das damalige Kabinett der Ampel-Regierung bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das Gesetzgebungsverfahren wurde in der vorzeitig beendeten vergangenen Wahlperiode aber nicht mehr beendet.
Allerdings ist es aus Sicht der Sozialdemokraten derzeit der falsche Zeitpunkt, den Gesetzentwurf zu beschließen. Verwiesen wurde auf richterliche Urteile, weshalb derzeit noch juristische, insbesondere verfassungsrechtliche, Prüfungen stattfänden.
Die Grünen verwiesen darauf, dass der ursprüngliche Verwendungszweck der Mittel bereits Ende 2023 abgelaufen sei. Anfang 2026 gebe es immer noch keine Rechtsgrundlage. Deren Fehlen sei der Grund, weshalb Banken auf rechtlichem Weg nun die Herausgabe der Mittel erreichen wollten. Der Vorschlag der direkten Speisung eines Mittelstandsfonds mit den Mitteln, wie er im Koalitionsvertrag steht, sei rechtlich schwierig.
Auch die Fraktion Die Linke befürwortet den Gesetzentwurf. Es wurde dabei auch begrüßt, dass der Gesetzentwurf der Grünen darauf verzichte, die Bankenabgabe als steuerliche Betriebsausgabe zu klassifizieren.