Elternschaft: AfD fordert Erleichterungen für Selbstständige
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/3593) Maßnahmen, um Elternschaft und Existenzgründung besser miteinander vereinen zu können. Das Mutterschutzgesetz gelte für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und Studentinnen, nicht aber für Selbstständige, von Ausnahmen abgesehen. Die auf abhängig Beschäftigte zugeschnittenen Elterngeldregelungen könnten den Erfordernissen der Lage Selbstständiger nur unzureichend Rechnung tragen, kritisieren die Abgeordneten.
Sie fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem bei der Auszahlung des Elterngelds die Lebensrealität Selbstständiger angemessen berücksichtigt, indem während des Elterngeldbezugs auf den Zeitraum der erbrachten Leistungen abgestellt wird und zudem bei der Bestimmung des Bemessungszeitraumes ein Wahlrecht zwischen dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum beziehungsweise dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt bei der Beantragung des Elterngeldes eingeführt wird. Außerdem müsse die Regierung gegenüber den Bundesländern thematisieren, die Öffnungszeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen weiter zu flexibilisieren, damit auch außerhalb der Normarbeitszeiten Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Das bisherige Elterngeld soll nach den Vorstellungen der Fraktion künftig bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt werden.