14.01.2026 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 30/2026

SED-Opferbeauftragte: Bessere Unterstützung für Dopingopfer

Berlin: (hib/SCR) Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, schlägt gesetzliche Neuregelungen zur besseren Unterstützung der Opfer des systematischen Zwangsdopings in der ehemaligen DDR vor. In einem als Unterrichtung vorliegenden Bericht (21/3500) skizziert Zupke zum einen mögliche Anpassungen im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, zum anderen hält sie auch die Schaffung einer eigenständigen, auf die Dopingopfer zugeschnittene Gesetzesregelung für einen gangbaren Weg.

In dem Bericht umreißt die SED-Opferbeauftragte den historischen Rahmen des Zwangsdopingsystems in der ehemaligen DDR. „Das Vorgehen der Staatsführung, bei dem keinerlei Rücksicht auf die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler genommen wurde, hatte für viele Betroffene schwerwiegende Folgen“, schreibt Zupke. Oftmals habe die Verabreichung von Dopingpräparaten zu langfristigen und gravierenden Gesundheitsschäden geführt, zahlreiche Opfer litten heute unter physischen und psychischen Erkrankungen.

Zupke hebt die Unterstützung der Dopingopfer durch die Dopingopfer-Hilfegesetze von 2002 und 2016 hervor. Sie hätten „einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, die oftmals prekäre Lage der Dopingopfer spürbar zu verbessern“. Mit Ablauf der Regelungen im Jahr 2020 existiere für die Dopingopfer „kein geeignetes Instrument der Unterstützung, obwohl die Betroffenen nach wie vor dringend auf Hilfe angewiesen sind, gerade vor dem Hintergrund der gravierenden gesundheitlichen Folgeschäden“.

Die SED-Opferbeauftragte weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den Dopingopfern aktuell nicht der Weg offen steht, Leistungen der Sozialen Entschädigung bei gesundheitlicher Schädigung nach Paragraf 3 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zu beantragen. Bis zu der Entscheidung des Gerichts sei der Anspruch in den Bundesländern zudem sehr unterschiedlich bewertet worden. In Mecklenburg-Vorpommern sei Dopingopfern die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuerkannt worden. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt sei diese mit der Begründung abgelehnt worden, dass das systematische Zwangsdoping weder politische Verfolgung noch einen Willkürakt im Einzelfall im Sinne des Gesetzes darstelle.

Jenen, die bis dato eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuerkannt wurde, hätten sich „bei der Geltendmachung etwaiger Folgeansprüche mit den hohen Hürden des Sozialen Entschädigungsrechts“ konfrontiert gesehen. So müssten die Betroffenen die Gabe der Dopingsubstanzen, die gesundheitliche Schädigung und die Schädigungsfolgen nachweisen. Der kleinteilige Nachweis der Dopinggabe sei „vor dem Hintergrund des hoch konspirativen Charakters des DDR-Dopingsystems“ regelmäßig überhaupt nicht möglich, schreibt Zupke. Auch der Nachweis über die Kausalität stelle für die Betroffenen eine hohe, oftmals nicht zu überwindende Hürde dar.

Die SED-Opferbeauftragte sieht daher den Bedarf, bei einer etwaigen Neuregelung den dargelegten Nachweisschwierigkeiten „in ausreichendem Maße“ Rechnung zu tragen. Zur konkreten Umsetzung merkt sie an, dass die Umsetzung im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz den Vorteil habe, „dass hier auf das bereits bestehende Unterstützungssystem für SED-Opfer zurückgegriffen“ werden könne. Das Gesetz sei allerdings auf die Opfer politischer Verfolgung zugeschnitten, gibt Zupke zu bedenken, und fokussiere auf rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidungen, von denen sich der Akt der Gabe von Dopingmitteln deutlich unterscheide.

Eine eigenständige gesetzliche Regelung hingegen bietet laut Zupke in besonderer Weise die Möglichkeit, „den spezifischen Besonderheiten dieser Form des SED-Unrechts Rechnung zu tragen, ohne dass in den bestehenden Gesetzen weitgehende Änderungen vorgenommen werden müssen“. Allerdings dürfe es dabei nicht zu einer Verzögerung durch die Aushandlung von Zuständigkeiten kommen.

Zupke führt in dem Bericht zudem an, dass der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die Bundesregierung dazu aufgefordert hatte, zu prüfen, inwieweit für die Opfer des DDR-Zwangsdopings eine ergänzende gesetzliche Entschädigungsregelung geboten erscheint und - bei einem positiven Ergebnis der Prüfung - einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sei die Zielsetzung, die Opfer des systematischen Dopings in der DDR zukünftig besser zu unterstützen, enthalten.