14.01.2026 Gesundheit — Anhörung — hib 32/2026

Experten für Nachbesserungen am Medizinal-Cannabisgesetz

Berlin: (hib/PK) Fachverbände befürworten grundsätzlich die von der Bundesregierung geplante Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Allerdings sehen sie die Notwendigkeit, den neuen Gesetzentwurf (21/3061) an einigen Stellen nachzubessern, um eine effektivere Steuerungswirkung zu erzielen. Die Cannabisbranche warnte hingegen vor unverhältnismäßigen Neuregelungen. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Intention des Gesetzentwurfs, wies aber daraufhin, dass es für die Verordnung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken keine wissenschaftliche Evidenz gebe. Daher rate die BÄK von einer Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten grundsätzlich ab. Stattdessen sollte auf Fertig- oder Rezepturarzneimittel zurückgegriffen werden.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sprach sich dafür aus, für alle Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial einen persönlichen Arztkontakt bei der Erstverschreibung verpflichtend zu machen. Dies sei bei Medizinalcannabis genauso erforderlich wie bei der Verschreibung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln oder Schmerzmitteln mit einem Abhängigkeitspotenzial.

Nach Einschätzung der Polizeigewerkschaft schafft die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf wichtige Rahmenbedingungen, um Missbrauch einzudämmen und Kriminalität zu erschweren. Allerdings stünden die Regelungen im Spannungsfeld zur Legalisierung von Cannabis und könnten zu Unklarheiten führen. Durch die Verschärfung der medizinischen Zugangsbedingungen in der Praxis könne die Motivation, den formalisierten Weg über eine ärztliche Verschreibung zu gehen, sinken. Es sollte daher geprüft werden, wie eine stärkere Kohärenz zwischen medizinischer Regulierung und allgemeiner Cannabisgesetzgebung erreicht werden könne.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnte vor möglichen neuen Schlupflöchern und regte an, die vorgesehenen Regelungen nicht nur auf Cannabisblüten, sondern auch auf Extrakte zu erstrecken.

Ganz anders argumentierte der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW), der die Novelle ablehnt. Die geplanten Sonderregelungen verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da eine Ungleichbehandlung von medizinischem Cannabis gegenüber anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne sachliche Rechtfertigung geplant sei.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) warnte vor einer Überregulierung. Zwar sei es grundsätzlich zu begrüßen, dass der Gesetzgeber weiter eine klare Trennung des Bezugs von Cannabisarzneimitteln und dem Erwerb von Cannabis zu Genusszwecken anstrebe. Die Neuregelung könne jedoch zu Einschränkungen in der Versorgung und unangemessenen Benachteiligungen von Cannabispatienten führen.

In der Anhörung machten mehrere Sachverständige deutlich, dass die teils offensive Werbung für Cannabis auf Internetplattformen eines der aktuell größten Probleme ist. Ein Sprecher vom Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) sprach sich dafür aus, die Werbevorschriften zu verschärfen. Er betonte: „Die Werbung ist das Hauptproblem.“ Er warnte zugleich davor, das Gesetz zu Lasten der Patienten abzuändern.