Alterungsrückstellungen können mitgenommen werden
Berlin: (hib/PK) Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte für einen mangelnden Wettbewerb zwischen privaten Krankenversicherern vor. Treiber für Beitragserhöhungen seien steigende Aufwendungen für versicherte Leistungen. Es sei davon auszugehen, dass Kostensteigerungen die privaten Krankenversicherer gleichermaßen betreffen, heißt es in der Antwort (21/3517) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3260) der AfD-Fraktion.
Wer seit 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen habe, könne beim Wechsel zu einem anderen Anbieter Alterungsrückstellungen mitnehmen. Dies sei durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 eingeführt worden.
Dabei sei der mitnahmefähige Betrag (Übertragungswert) auf die Alterungsrückstellung des Teils der Versicherung begrenzt, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen. Die Begrenzung des Übertragungswerts habe risikotechnische Gründe. Der Basistarif wurde den Angaben zufolge 2009 eingeführt.