16.01.2026
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 40/2026
Arbeitsschutz in Betrieben
Berlin: (hib/CHE) Die Mindestbesichtigungsquote für Betriebe nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes gilt ab dem Jahr 2026. Eine Evaluation dieser Quote ist für das Jahr 2027 vorgesehen. „Die Länder haben zugesichert, alle Anstrengungen zu unternehmen, die Mindestbesichtigungsquote im Jahr 2026 zu erreichen.“ Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/3538) auf eine Kleine Anfrage (21/3273) der Fraktion Die Linke.