16.01.2026 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 41/2026

Überkreuz-Lebendnierenspenden sollen ermöglicht werden

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will die Möglichkeit von Lebendnierenspenden ausweiten, um den Kreis möglicher Organspender und Organempfänger zu vergrößern. So sollen künftig auch sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspenden zwischen unterschiedlichen Paaren ermöglicht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (21/3619) der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) vor.

Seit langer Zeit reiche die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken. Die Folge seien lange Wartezeiten für eine postmortale Nierenspende, die im Schnitt bis zu acht Jahre dauern könnten, heißt es im Gesetzentwurf. Damit verbunden seien gravierende Einschränkungen der Lebensqualität der Patienten durch Dialysebehandlungen.

Trotz zahlreicher Initiativen zur Förderung der Organspende sei bislang keine Trendwende eingetreten. Ende 2024 haben den Angaben zufolge rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere gewartet. Zugleich sank die Zahl der Nierentransplantationen auf 2.075. Es starben 2024 insgesamt 253 Patienten, die auf der Warteliste für eine Niere standen.

Daher gelte es, weitere Therapieoptionen zu eröffnen, die international schon lange etabliert seien. Das Ziel, der Gefahr des Organhandels zu begegnen, bleibe bei der Novellierung der Regelungen maßgebend, heißt es im Entwurf.

Künftig sollen Lebendnierenspenden „überkreuz“ durch einen anderen Organspendepartner bei immunologisch inkompatiblen Organspendepaaren möglich sein. Die Organspendepaare müssen sich nicht kennen. Das sogenannte Näheverhältnis der jeweils inkompatiblen Partner soll aber Pflicht bleiben.

Der sogenannte Subsidiaritätsgrundsatz, wonach die Organentnahme bei lebenden Personen nur zulässig ist, wenn kein geeignetes Organ eines verstorbenen Spenders verfügbar ist, wird aufgehoben.

Ermöglichst wird zudem die nicht gerichtete anonyme Nierenspende, also eine Spende an eine nicht bekannte Person. Der Spender soll dabei keinen Einfluss haben auf den Empfänger.

Geplant ist der Aufbau eines Programms zur Vermittlung und Umsetzung von Überkreuz-Lebendnierenspenden einschließlich der anonymen Nierenspende. Eine Stelle zur Vermittlung von Nieren soll eingerichtet werden. Das Vermittlungsverfahren wird gesetzlich festgelegt.

Neu eingeführt wird eine verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation der Spender vor einer Spende. Zudem wird die Betreuung im Transplantationszentrum über den gesamten Spendeprozess verpflichtend vorgesehen.

Wenn ein Lebendnierenspender später selbst erkrankt und eine Nierentransplantation benötigt, soll dies bei der Vermittlung von postmortal gespendeten Nieren berücksichtigt werden.

Einrichtungen, die Gewebe postmortal entnehmen, sollen an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) angebunden werden können, damit sie selbst klären, ob in einem potentiellen Spendenfall die Bereitschaft zur Gewebespende vorliegt.

Auch die Spende von Organen oder Gewebe in besonderen Fällen wird erweitert. So sollen Organe oder Gewebe, die während einer medizinischen Behandlung bei nicht einwilligungsfähigen Personen entnommen worden sind (Operationsreste), gespendet werden können.

Ferner soll auch männlichen Kindern und Jugendlichen die sogenannte Kryokonservierung von Spermien bei einer anstehenden Krebsbehandlung, wie einer Chemotherapie oder Bestrahlung, ermöglicht werden. Dazu ist die Einwilligung von Betreuungsberechtigten vorgesehen.