19.01.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 43/2026

Vorgehen bei Botschafts-Evakuierungen im Krisenfall

Berlin: (hib/AHE) Ein Krisenstab der Bundesregierung entscheidet im Krisenfall im Auswärtigen Amt lageabhängig und im Austausch mit betroffenen Auslandsvertretungen über deren etwaige Evakuierung oder Schließung. Wie es in der Antwort (21/3555) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3129) weiter heißt, existierten in Anbetracht der Vielfältigkeit von Krisenlagen keine allgemeinen Vorgaben zum Umgang mit in den Auslandsvertretungen vorliegenden Reisepässen.

Auslandsvertretungen seien gehalten, Reisepässe nach Kräften an ihre Besitzerinnen und Besitzer auszuhändigen, um deren Reisemöglichkeiten im Krisenfall nicht unnötig einzuschränken. Die Kontaktaufnahme erfolge in diesen Fällen entweder über die im Visumantrag angegebenen Kontaktmöglichkeiten oder über allgemeine Bekanntmachung, etwa auf der Webseite der Auslandsvertretung. Pässe, die nicht an die Besitzerinnen und Besitzer zurückgegeben werden könnten, würden im Regelfall inventarisiert und in abschließbaren Räumlichkeiten oder Verwahrgelassen in der Auslandsvertretung aufbewahrt, bis ein regulärer Dienstbetrieb wieder aufgenommen werden könne.