Regierung bekräftigt Selbstverteidigungsrecht der Ukraine
Berlin: (hib/AHE) Das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 Charta der Vereinten Nationen gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg ist grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt. Wie die Bundesregierung in der Antwort (21/3567(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/3190(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) betont, dürften die Selbstverteidigungshandlungen sich dabei auch gegen das Territorium des angreifenden Staates, in diesem Fall Russland, richten.
Die Bundesregierung unterstütze die Ukraine zur Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg umfassend durch verschiedenste Rüstungsgüter. Über einzelne Waffensysteme informiere sie aus strategischen Gründen nicht.