Öffentliche Anhörung zur Novelle des Luftsicherheitsgesetzes
Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung geplante Stärkung der Drohnenabwehr steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 26. Januar 2026. Die geladenen Sachverständigen werden sich ab 11.30 Uhr im Raum E.200 des Paul-Löbe-Hauses zu dem dazu vorgelegten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ (21/3252, 21/3506) äußern.
Dem Entwurf zufolge sollen die Länder bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Drohnenabwehr anfragen können. Die Bundeswehr solle dabei „gegebenenfalls zur Gefahrenabwehr von Drohnen auch Waffengewalt anwenden können“.
Gestrafft werden soll dabei auch der Weg der Entscheidungsfindung. Nach derzeitiger Rechtslage erfordert die Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes eine entsprechende Verständigung zwischen dem Verteidigungsminister und dem Bundesinnenminister, wie die Bundesregierung in der Vorlage erläutert. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung soll die Einsatzentscheidung von der Person des Verteidigungsministers auf das Verteidigungsministerium verlagert werden und das bisher erforderliche Benehmen mit dem Bundesinnenministerium entfallen.
Ferner soll den Angaben zufolge künftig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden können, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt. Derzeit ist das unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens im Luftsicherheitsgesetz lediglich bußgeldbewehrt.
Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf laut Bundesregierung die für die einzelnen Flughäfen separate Festsetzung von Gebühren etwa für die Personen- und Gepäckkontrolle auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.
Bei einer Teilnahme in Präsenz werden interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss unter: innenausschuss@bundestag.de anzumelden. Die Anhörung wird zudem live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.