Ausbildung von Triebfahrzeugführern bei der Bahn
Berlin: (hib/HAU) Die Ausbildung von Triebfahrzeugführern bei der Bahn ist laut Bundesregierung „umfassend geregelt“. So werde gewährleistet, „dass die Triebfahrzeugführer die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten erwerben, die sie brauchen, um ihre Arbeit sicher ausüben zu können“, heißt es in der Antwort der Regierung (21/3547) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3222). Die Ausbildung würden vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) anerkannte Schulungseinrichtungen oder die dafür zugelassenen Eisenbahnunternehmen selbst vornehmen. Die Mindestanforderungen an Inhalte und Methoden der Ausbildung würden in Paragraf 6 beziehungsweise. in den Anhängen 5 bis 8 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) festgelegt.
Die computergestützte Ausbildung sei für das eigenständige Lernen, etwa der Betriebsvorschriften und der Signalsysteme, zulässig. „Der Einsatz von Simulatoren ist für den erstmaligen Erwerb der Zusatzbescheinigung Klasse B zwingend vorgeschrieben, für alle anderen Ausbildungen und Prüfungen soll er enthalten sein“, schreibt die Regierung.
Seit dem Jahr 2015 hätten sich laut DB AG bei ihr jährlich verschiedene Simulationssysteme im Einsatz befunden, heißt es in der Antwort weiter. Aktuell entfielen davon 20 auf Full Mission Simulatoren. Deren Auslastungsgrad habe 2024 bei etwa 85 Prozent gelegen.