Anhörung zu Überarbeitung des Bundespolizeigesetzes
Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) geht es am Montag, 26. Januar 2026, in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses. Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200), Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).
Mit der Vorlage soll das bisherige Bundespolizeigesetz, das überwiegend aus dem Jahr 1994 stammt und seither nur in einzelnen Vorschriften geändert wurde, umfassend überarbeitet werden, wie die Bundesregierung ausführt. Danach soll die Bundespolizei zur Kriminalitätsbekämpfung eine Reihe neuer Befugnisse erhalten. Dazu zählen dem Entwurf zufolge insbesondere die Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, der Einsatz von Drohnen als „mobile Sensorträger für Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs-, Tonaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte“ sowie der Einsatz technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen, die Überwachung der Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellentelekommunikationsüberwachung) und die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen.
Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft beim Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung. So könne verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können.
Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden. Zudem setzt der Gesetzentwurf unter anderem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere nationale und internationale Stellen um.
Thema der Anhörung ist zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren“ (21/3306). Darin dringt die Fraktion auf eine Reduzierung der Befugnisse der Bundespolizei und fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine entsprechende Verschlankung der Aufgabenzuweisung an die Bundespolizei vorzulegen. Zugleich sollen der Vorlage zufolge „Regelungen geschaffen werden, die eine unabhängige Überprüfung polizeilicher Maßnahmen erleichtern“.