Teilnahme der Bundesregierung an Veranstaltungen
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung beantwortet in Kleinen Anfragen eine personenbezogene Teilnahme der Bundesregierung an Veranstaltungen regelmäßig ab der Ebene von (Parlamentarischen) Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Staatsministerinnen und Staatsministern. Wie es in der Antwort (21/3666(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3391(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt, sei eine pauschale und lückenlose Abfrage der Beteiligung bis auf Arbeitsebene jenseits konkreter Einzelfälle für die Zwecke der parlamentarischen Kontrolle grundsätzlich weder notwendig noch zielführend. „Das parlamentarische Fragerecht dient der politischen Kontrolle der Arbeit der Bundesregierung, in der die politisch relevanten Entscheidungen durch die Amtsträger der Hausleitungsebenen getroffen werden.“