22.01.2026 Finanzen — Anhörung — hib 50/2026

Anhörung zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird am Montag, 26. Januar, eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (21/3510) durchführen. Die Anhörung beginnt um 16.30 Uhr im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses. Mit dem Gesetzentwurf soll EU-Recht umgesetzt werden. Anbieter von Investmentfonds werden unter anderem verpflichtet, mit Liquiditätsmanagement-Instrumenten systemischen Risiken im Finanzmarkt vorzubeugen. Dadurch sollen der deutsche und der europäische Finanzmarkt insgesamt stabiler werden, wird erwartet. Zudem werden weitere Modernisierungen des Kapitalanlagegesetzbuchs vorgenommen, um den deutschen Fondsanbietern die Auflage wettbewerbsfähiger Produkte zu ermöglichen. Anleger sollen bessere Anlagemöglichkeiten nutzen können, zum Beispiel bei Bürgerenergiebeteiligungen.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband Alternative Investments, Bundesverband Investment und Asset Management, Deutsche Börse AG, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, Christian M. Stiefmüller (Finance Watch) und Professorin Lena Tonzer (Universität Leipzig).

Interessierte können die Anhörung im Internet auf bundestag.de per Livestream verfolgen. Sie steht anschließend in der Mediathek des Deutschen Bundestages zur Verfügung.