22.01.2026
Finanzen — Antwort — hib 50/2026
Antwort auf Anfrage zum Tariftreuegesetz
Berlin: (hib/BAL) Für die Anwendung des von der Bundesregierung geplanten Bundestariftreugesetzes (BTTG) ist es nicht relevant, wer ein Angebot im Rahmen des Vergaberechts abgebe. Eine Differenzierung zwischen Bundesunternehmen und anderen Unternehmen erfolge nicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3642) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3422).