Förderung mobiler Schlachtung
Berlin: (hib/MIS) Im Rahmen der Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb vom 29. November 2022 sind für fünf Projekte Anträge eingegangen. Diese Vorhaben werden im Verbund durchgeführt und beinhalteten insgesamt 15 Teilprojekte, bei denen auch Projektpartner ohne Zuwendung beteiligt sind. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3640) auf eine Kleine Anfrage (21/3420) der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mobile Schlachtungen“ mit. Insgesamt seien 15 Projektanträge eingereicht, worden, die alle positiv entschieden wurden. Kein Antrag sei abgelehnt worden.
Gefragt, welchen Veränderungsbedarf bezüglich der Förderung mobiler Schlachtung die Bundesregierung sehe, führt diese aus, dass die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bestehenden Fördermöglichkeiten auch mobile Schlachtstätten umfassen. Gemäß dem Förderbereich 3A „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ des GAK-Rahmenplanes sei die Förderung von „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ möglich. „Demnach sind unter anderem mobile und immobile Schlachtstätten förderfähig.“ Zuwendungsempfänger könnten Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht, sowie Kooperationen sein. „Diese Fördermaßnahme wurde zuletzt mit Beschluss des Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) im Dezember 2025 auf mittelgroße Schlachtstätten ausgeweitet und deren Fördersatz von bis zu 20 Prozent auf bis zu 25 Prozent erhöht. Eine weitergehende Änderung ist aktuell nicht geplant.“