Erstattungsbescheide bei Verpflichtungserklärungen
Berlin: (hib/STO) Erstattungsbescheide bei Verpflichtungserklärungen zum Tragen der Kosten des Lebensunterhalts eines Ausländers sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/3709) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3399). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, wie viele Erstattungsbescheide nach Kenntnis der Bundesregierung durch die gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger für Verpflichtungserklärungen ausgestellt worden sind, die nach dem 6. August 2016 abgegeben wurden.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist eine Auswertung der Anzahl der Erstattungsbescheide für die gemeinsamen Einrichtungen erst ab September 2024 möglich. Seitdem seien bis November 2025 durch die gemeinsamen Einrichtungen 118 Erstattungsbescheide nach Paragraf 68 des Aufenthaltsgesetzes erlassen worden. Über die Erstattungsbescheide der zugelassenen kommunalen Träger liegen der Bundesregierung laut Vorlage bereits aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung keine Erkenntnisse vor.