Finanzbranche begrüßt das Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Berlin: (hib/HLE) Die Finanzbranche hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (21/3510) begrüßt, zugleich aber in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag einige Änderungen vorgeschlagen. Mit dem Gesetzentwurf soll EU-Recht umgesetzt werden. Anbieter von Investmentfonds werden unter anderem verpflichtet, mit Liquiditätsmanagement-Instrumenten systemischen Risiken im Finanzmarkt vorzubeugen. Dadurch sollen der deutsche und der europäische Finanzmarkt insgesamt stabiler werden, wird erwartet. Zudem werden weitere Modernisierungen des Kapitalanlagegesetzbuchs vorgenommen, um den deutschen Fondsanbietern die Auflage wettbewerbsfähiger Produkte zu ermöglichen. Anleger sollen bessere Anlagemöglichkeiten nutzen können, zum Beispiel bei Bürgerenergiebeteiligungen.
In der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) geleiteten Anhörung unterstützte der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) das Ziel, die EU-Regelung eins zu eins umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Begrüßt wurde auch die neue Möglichkeit zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds. Damit könnten insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen alternative Finanzierungsquellen geboten werden. Allerdings kritisierte der Verband zu kurze Umsetzungsfristen für offene Immobilienfonds und zeigte sich skeptisch hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Angesichts der strengen Beschränkungen des Anlegerkreises habe man Bedenken, ob sich das Modell wirtschaftlich tragfähig realisieren lassen werde, so der BVI.
Wie der BVI begrüßte auch die Deutsche Kreditwirtschaft, die Dachorganisation der Bankenverbände, den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich, unterbreitete aber ebenfalls einige Änderungsvorschläge. Seitens der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (BaFin) wurde festgestellt, dass das Gesetz einen Beitrag zur Verbesserung der Finanzmarktstabilität leisten könne. Der Fondsmarkt werde resilienter werden.
Zufrieden zeigte sich auch Frank Dornseifer vom Bundesverband Alternative Investments. Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz werde der Baukasten der deutschen Fondsvehikel erweitert und praxistauglicher ausgestaltet. Die zulässigen Rechtsformen für offene Immobilien- beziehungsweise Infrastrukturfonds würden erweitert. Zukünftig seien neben Sondervermögen und offenen Investment-Kommanditgesellschaften auch geschlossene Investmentaktiengesellschaften möglich. Zudem könnten nunmehr auch Publikumssondervermögen als geschlossene Fonds aufgelegt werden. Mit den Regelungen könne es gelingen, in Deutschland wieder mehr Fonds aufzulegen, was bisher sehr stark in anderen Ländern wie Luxemburg geschehe.
Professorin Lena Tonzer (Universität Leipzig) sagte zu den neuen Kreditvergabemöglichkeiten für Fonds, das könne durchaus positiv für die Wirtschaft sein. Es könnten sich aber wegen der geringeren Regulierung systemische Risiken in diesen Bereich verschieben. Es würden mehr Daten gebraucht. Dafür müssten mehr Berichtspflichten eingeführt werden.
Von der Deutschen Börse wurde der Gesetzentwurf insgesamt als sehr gelungen bewertet. Er sei geeignet, die Attraktivität des Finanzmarktes zu stärken. Auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft äußerte sich positiv.
Christian Stiefmüller (Finance Watch) stellte in seiner Stellungnahme fest, dass ein übermäßiger oder intransparenter Einsatz von Hebelfinanzierungen eine Quelle systemischer Risiken sein könne und erheblich zur Fragilität des Finanzsystems beitragen könne. Hohe Verluste von Marktteilnehmern seien möglich. Dass jetzt Obergrenzen für die Hebelfinanzierungen eingeführt werden sollten, sei zu begrüßen.