AfD-Nachfrage zu nicht deklarierten Projekten in Syrien
Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Nachfrage (21/3746) auf eine Antwort der Bundesregierung (21/3217) erneut nach nicht namentlich deklarierten Projekten in Syrien. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, in welchen Geheimhaltungsgrad die Projekte eingestuft wurden und mit welchen Gefahren die Bundesregierung rechnet, wenn ausschließlich Abgeordnete des Deutschen Bundestages die in der ersten Kleinen Anfrage (21/2931) erfragten Informationen erhielten. Außerdem geht es in der Kleinen Anfrage um die Gründe, warum die abgefragten 15 Projekte auf dem Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufgeführt werden, „obwohl die zugehörigen Informationen selbst Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorenthalten werden“.