Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger
Berlin: (hib/STO) Um die Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/3720) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3435). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, wie viele afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage auf das Angebot der Bundesregierung reagiert haben, „gegen eine Zahlung von Geld und beziehungsweise oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen“.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist ihr Angebot mit Stand vom 29. Dezember 2025 von insgesamt 167 Personen angenommen worden, davon 25 Hauptpersonen und 142 Familienangehörige. 358 Personen haben sich der Antwort zufolge „bisher negativ zum Angebot geäußert“. Hierbei handele es sich um 55 Hauptpersonen und 303 Familienangehörige. Bei 137 Personen (24 Hauptpersonen mit 113 Familienangehörigen) bestehen laut Vorlage Nachfragen.
Die Unterstützungsangebote wurden laut Bundesregierung Personen von der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm gemacht. Für diese Personen sei die Aufnahmeerklärung aufgehoben worden. Es obliege ihnen, zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen sie in Pakistan verbleiben wollen, in einen Drittstaat weiterreisen oder nach Afghanistan zurückkehren. „Die Unterstützungsoptionen für die Weiterreise in einen Drittstaat oder Rückkehr nach Afghanistan gelten weiterhin“, heißt es in der Antwort ferner.