28.01.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 66/2026

Bundesregierung sieht keine Interessenskonflikte

 

Berlin: (hib/NKI) Auf eine Kleine Anfrage (21/3495) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Vergabe öffentlicher Mittel durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) an die GovRadar GmbH, ein auf KI-basierte Software spezialisiertes Start-up aus München, und möglichen Verbindungen zu Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3738) auf das Bundesministergesetz (BMinG).

 

„Anzeige- und Genehmigungspflichten für Bundesministerinnen und Bundesminister sind abschließend im Bundesministergesetz (BMinG) geregelt“, schreibt die Bundesregierung. Vermögenswerte der Angehörigen von Mitgliedern der Bundesregierung müssten danach ebenso wenig angezeigt werden wie solche der Mitglieder der Bundesregierung selbst.

 

Die Mitglieder der Bundesregierung stellten den angemessenen Umgang mit Interessenskonflikten sicher. Dazu gehöre auch das verwaltungsrechtliche Mitwirkungsverbot, sofern es überhaupt zum Tragen komme. Im förmlichen Verwaltungsverfahren würden gemäß der Paragrafen 20 und 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mitwirkungsverbote für alle für die jeweilige Behörde tätigen Personen gelten, deren Angehörige oder im Einzelfall nahestehenden Personen von der Entscheidung betroffen seien. Dazu wäre aber erforderlich, dass die betroffene Person überhaupt an der Entscheidung mitwirke.

 

„Wird etwa eine Förderentscheidung ohnehin nach vorgegebenen Förderkriterien selbstständig durch einen Projektträger getroffen, ist dies nicht der Fall. Eine Anzeige oder zusätzliche Maßnahmen waren daher hier nicht erforderlich“, heißt es in der Antwort.