28.01.2026 Inneres — Ausschuss — hib 68/2026

Ausschuss gibt grünes Licht für Kritis-Dachgesetz

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für den Regierungsentwurf des „Kritis-Dachgesetzes“ (21/2510) zur Umsetzung der CER-Richtlinie der EU in nationales Recht und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen freigemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwoch die Vorlage gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag, 29. Januar 2026, zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Ziel der Vorlage ist es laut Bundesregierung, erstmals einheitliche Mindestvorgaben für den physischen Schutz kritischer Anlagen festzulegen und deren Umsetzung durch Unterstützungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu garantieren. Die Bundesregierung betont, die Regelungen beträfen die physische Resilienz - also den Schutz vor Naturgefahren oder menschlich oder technisch verursachten Störungen - und ergänzten bestehende Vorschriften zur IT-Sicherheit.

Das Gesetz soll Betreiber kritischer Anlagen etwa im Energiesektor, im Transport- oder Gesundheitswesen, verpflichten, „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zum Schutz ihrer Einrichtungen zu treffen, wie es in dem Entwurf heißt. Dazu gehörten Risikoanalysen, die Erstellung von Resilienzplänen sowie die Benennung von Kontaktstellen. Zudem sollen erhebliche Störungen künftig an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeldet werden. Vorgesehen sei eine gemeinsame digitale Plattform mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), um Doppelmeldungen zu vermeiden.

Das Bundesinnenministerium (BMI) soll ermächtigt werden, per Rechtsverordnung Mindestanforderungen an den physischen Schutz festzulegen. Branchenverbände könnten darüber hinaus eigene Resilienzstandards entwickeln, die vom BBK anerkannt werden können, schreibt die Bundesregierung.

Bei Enthaltung der Grünen- und der Linken-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, der den Ländern die Möglichkeit zur Identifizierung weiterer kritischer Anlagen für kritische Dienstleistungen gibt, die alleine in ihrer Zuständigkeit liegen. Für die Festlegung der zugrunde zu legenden Kriterien und Verfahren soll danach das BMI zur Verabschiedung einer Rechtsverordnung ermächtigt werden, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Zugleich nahm der Ausschuss gegen die Stimmen der Linken-Fraktion bei Enthaltung der Grünen eine Entschließung der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion an, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bestehende Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für Kritis-Betreiber zu überprüfen und anzupassen. Auch soll die Bundesregierung der Entschließung zufolge unter anderem auf die „konsequente Anwendung bereits bestehender Ausnahmen“ von diesen Pflichten hinwirken und bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen „überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen“ entfernen.