29.01.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Ausschuss — hib 74/2026

HateAid-Geschäftsführerinnen berichten über US-Sanktionen

Berlin: (hib/LBR) Europa darf nicht zulassen, dass sich ausländische Regierungen gegen die Durchsetzung europäischen Rechts einsetzen. Das haben die beiden Geschäftsführerinnen der Organisation HateAid, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, am Mittwochnachmittag im Digitalausschuss des Bundestages betont. Die Abgeordneten diskutierten mit den Vertreterinnen über die Auswirkungen der Ende Dezember gegen sie verhängten US-Sanktionen. Die Betroffenen berichteten von massiver Unsicherheit infolge der Sanktionen und sprachen von einem Angriff auf die digitale Souveränität Europas. Europa müsse sich vorbereiten und unabhängiger von den US-Konzernen werden.

Die 2018 gegründete gemeinnützige Organisation HateAid setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein. Sie bietet unter anderem Beratung und Prozesskostenfinanzierung gegen digitale Gewalt und ihre Folgen an. Zudem klage HateAid Rechte von Nutzerinnen und Nutzern ein, wie die Vertreterinnen berichteten. Die Organisation fungiert außerdem als sogenannter „Trusted Flagger“. Diese melden gemäß Digital Services Act (DSA) strafbare Inhalte an die digitalen Plattformen, die diese Inhalte dann prüfen müssen. Die Entscheidung, ob die Inhalte gelöscht werden, liege bei den Plattformen, betonten die Geschäftsführerinnen wiederholt.

Auf diese Rolle und Tätigkeit habe sich die Pressemitteilung des US State Departments explizit bezogen, berichteten die Geschäftsführerinnen, die am Abend des 23. Dezember 2025 von den gegen sie und die Organisation verhängten Einreisesperren erfahren hatten. Eine Einreise in die USA sei ihnen und potenziell ihren Familienangehörigen nicht erlaubt, das gültige ESTA-Visum von Ballon sei kurz zuvor per E-Mail widerrufen worden, berichteten die Vertreterinnen. Gleichzeitig sei ein Vergleich zum Magnitsky Act gezogen und damit einer weiteren Drohkulisse aufgebaut worden.

Man könne den DSA kritisieren, aber die Konsequenz dürfe niemals darin bestehen, diejenigen anzugreifen, die diesen Status erfüllen, hieß es vonseiten der Betroffenen. Man werte die Einreiseverbote weniger als Signal an sie persönlich als vielmehr als Angriff auf europäische Digitalgesetze, Standards und Transparenzregeln, betonten beide. Gleichzeitig werde der Vorwurf der Zensur genutzt, um die wirtschaftlichen Interessen der Plattformen zu schützen.

Die Abgeordneten verurteilten die Entscheidung der US-Regierung gegen die beiden Geschäftsführerinnen mehrheitlich. In ihren Fragen thematisierten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier unter anderem, welche Inhalte nach einer Meldung tatsächlich gelöscht werden, nach welchen konkreten Gesichtspunkten Inhalte an die Plattformen gemeldet werden und wie eine Vorbereitung auf weitere, ähnliche Fälle aussehen könnte. Auch ging es darum, wie die Betroffenen die Reaktion der Bundesregierung einschätzen und um Vorschläge zur Nachbesserung des DSA.