Keine Trendwende bei den Organspendenzahlen
Berlin: (hib/PK) Der Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation der Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie ihrer sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende liegt als Unterrichtung (21/3545) vor. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom März 2020, das im März 2022 in Kraft getreten ist, wurde zugleich die Evaluation beschlossen.
Im Ergebnis habe die Evaluation gezeigt, dass die Kommunikation der BZgA zur Organ- und Gewebespende umfassend und professionell sei. Der Bericht umfasst gleichwohl sechs Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Aufklärungsarbeit zur Organ- und Gewebespende, darunter ein stärkerer Fokus auf zielgruppenspezifische Kommunikationsstrategien sowie der Ausbau digitaler und Setting-bezogener Kommunikationswege, etwa über Social-Media-Kanäle.
Trotz der umfangreichen gesetzlichen und untergesetzlichen Initiativen der Vergangenheit sei eine Trendwende bei den Organspendenzahlen bislang nicht eingetreten, heißt es in dem Bericht. Es seien weiter intensive Bemühungen von Staat und Gesellschaft notwendig, um die Bevölkerung über die Organ- und Gewebespende aufzuklären und sie zu einer persönlichen Entscheidung über die eigene Bereitschaft zur Spende nach dem Tod zu motivieren.